PEP Trading GmbH geht mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gegen fehlerhaftes Impressum auf Amazon vor

Mit uns sind Sie immer bestens informiert: Vertragsanwälte haben im Rahmen eines Beratungsmandats erfahren, dass die PEP Trading GmbH aus Berlin aktuell vermeintliche Wettbewerbsverstöße auf der Internet-Handelsplattform Amazon im Bereich B2C (Händler an Verbraucher) abmahnen lässt. Konkret Gerügt wird ein angeblich mangelhaftes Impressum, in welchem keine ausreichenden Angaben gemacht würden.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert. Wie immer gilt im Interesse des Abgemahnten zu klären, ob die genannten Schadensersatz-Ansprüche überhaupt angemessen sind. Der Gegenstandswert beträgt circa 10.000 Euro.

Betroffenen ist darüber hinaus zu empfehlen, die von den beauftragten Anwälten formulierte Unterlassungserklärung nicht alleine zu unterschreiben, da dies erhebliche Nachteile zur Konsequenz haben kann, etwa die Zahlung einer erhöhten Vertragsstrafe. Vertrauen Sie außerdem modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet grundsätzlich nicht.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten keinesfalls ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden enorme Folgekosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher gerne bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Chance auf einen rechtlichen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Namen der PEP Trading GmbH zu unterrichten.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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