Phil Wildes Song „Need to know“ Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

 

Die DigiRights Administration GmbH lässt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes „Filesharing“ in Online-„Tauschbörsen“ an dem Musiktitel Need to know (Extended Mix) von Phil Wilde abmahnen. Die Abmahnungen werden von Rechtsanwalt Daniel Sebastian ausgesprochen.

Die Vorgehensweise des Rechtsanwalts Daniel Sebastian deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Gefordert sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann.

Ebenso vorsichtig zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der Firma DigiRights Administration aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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