Philipp Sutter beauftragt Rechtsanwälte mit der Versendung wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen

Uns liegt die Information vor, dass Herr Philipp Sutter über eine Anwaltskanzlei Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts verschicken lässt. Grund hierfür ist eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Die betroffene Online-Handelsplattform ist eBay (B2C).

Von Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt. Im Interesse des Abgemahnten ist es wichtig zu klären, ob die geforderten Schadensersatz-Ansprüche angemessen sind. Der Gegenstandswert beträgt in diesem Fall 15.000 €.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von den rechtlichen Vertretern Herrn Sutters verfasste Unterlassungserklärung nicht alleine zu unterschreiben, da dies erhebliche Nachteile zur Konsequenz haben kann. Vertrauen Sie auch „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet grundsätzlich nicht. Wenden Sie sich diesbezüglich lieber an einen Experten, der sich im Wettbewerbsrecht auskennt.

Bitte beachten Sie: Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten keinesfalls ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen inklusive hoher Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher gerne bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Chance auf einen kompetenten juristischen Beistand zu geben. 

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Philipp Sutter zu unterrichten.

Keine Panik: Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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