Progress von Take That wird im Namen der Universal Music GmbH von den Rasch Rechtsanwälten abgemahnt

Wir haben darüber Kenntnis erlangt, dass die Rechtsanwälte Rasch zurzeit auch angebliche Verletzungen des Urheberrechts wegen „Filesharings“ in Online-Tauschbörsen an dem Album Progress der wieder in ihrer Urbesetzung (mit Robbie Williams) auftretenden Gruppe Take That im Auftrag der Universal Music GmbH abmahnen.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt. Die Kanzlei Rasch aus Hamburg ist für hohe Forderungen in diesem Bereich bekannt.

Wir empfehlen Betroffenen aus gesammelten Erfahrungen, die von den Rasch Rechtsanwälten in der Abmahnung vorformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne Prüfung durch einen Juristen zu unterschreiben, da dies zu Problemen führen könnte (Schuldanerkenntnis usw.). Zudem ist vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet zu warnen. Suchen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber unverzüglich einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf.

Sie sollten die Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden enorme Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen durch die Rasch Rechtsanwälte aufzuklären.

Nutzen Sie das Angebot und informieren Sie sich kostenfrei!

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