Prokino Filmverleih GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Film Das Leben ist kostbar durch die Rechtsanwaltskanzlei Lihl abmahnen

Von unseren Vertragsanwälte haben wir erfahren, dass aktuell die Firma Prokino Filmverleih GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk Das Leben ist kostbar in Tauschbörsen – das so genannte Filesharing – abmahnen lässt.

Vertreten wird Prokino Filmverleih dabei von der Kanzlei Christopher Lihl. Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 650,00 € gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von der Anwaltskanzlei Lihl vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Lihl im Auftrag der Prokino Filmverleih GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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