R & S GmbH lässt durch Rechtsanwälte Jeß und Kolberg Abmahnung aussprechen

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch die Rechtsanwälte Jeß und Kolberg aus Schleswig im Namen der R & S GmbH erfahren. 

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es könnten dann eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden weitere Kosten auf Sie zukommen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Jeß und Kolberg Rechtsanwälte i. A. der R & S GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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