Rasch Rechtsanwälte mahnen für Universal Music auch Urheberrechtsverletzungen an dem Werk „Brother“ von „Smashproof“ ab

Einer unserer Vertragsanwälte hat mitgeteilt, dass die Rasch Rechtsanwälte gerade für Universal Music auch Urheberrechtsverletzungen an dem Song „Brother” der neuseeländischen R&B/Rap-Kombo „Smashproof“ abmahnen.

Die Vorgehensweise stimmt weitgehend mit der anderer Abmahnkanzleien überein. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von den Rasch Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sonst erhebliche Nachteile entstehen können. Ebenso zu warnen ist vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Internet zu finden sind.

Auf gar keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich völlig unverbindlich!

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