Rasch Rechtsanwälte versenden Abmahnungen wegen Alex Max Band – We´ve All Been There

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat uns darüber informiert, dass die Rasch Rechtsanwälte zurzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Online-Netzwerken an dem Musikalbum We’ve All Been There von Alex Max Band abmahnen. Rechteinhaber ist die Universal Music GmbH.

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen Betroffenen aus guten Gründen, die von den Rasch Rechtsanwälten ausformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorige Prüfung durch einen Juristen zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann (problematisch ist z. B. das „Schuldanerkenntnis“). Außerdem ist vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet zu warnen. Suchen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber gleich einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf.

Sie sollten die Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden enorme Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen durch die Rasch Rechtsanwälte für Universal Music aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich kostenfrei!

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