Rechtsanwalt Andreas Hennig mahnt für Herrn Christian Weiß Wettbewerbsverstöße ab

 

Wir haben Kenntnis genommen von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Rechtsanwalt Andreas Hennig aus Sulzbach-Rosenberg im Auftrag des Herrn Christian Weiß (Sport- und Freizeitmodefachgeschäft Weiß), ansässig ebenda.

Abgemahnt werden jeweils Händler auf der Online-Plattform eBay, die Kleidungsstücke unter dem „Deckmantel“ des Privatverkaufes in einem Umfang verkaufen, der auf ein gewerbliches Handeln schließen lässt.

Von den Betroffenen sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt dabei 15.000 €.

Wir empfehlen Ihnen aus Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen kann.

Außerdem sollten Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren!

Als Folge drohten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte folglich bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Andreas Hennig im Namen des Herrn Christian Weiß zu unterrichten.

Machen Sie sich keine Sorgen und sichern Sie sich unsere kompetente Hilfe!

 

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