Rechtsanwalt Christopher Lihl mahnt für DCM Film Distribution GmbH Urheberrechtsverstöße gegen das Werk The Artist ab

Die DCM Film Distribution GmbH lässt gerade Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk The Artist durch Rechtsanwalt Christopher Lihl abmahnen.

Die Vorgehensweise der Rechtsanwaltskanzlei Lihl deckt sich dabei weitestgehend mit der anderer: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Christopher Lihl im Auftrag der DCM Film Distribution GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe! 

 

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