Rechtsanwalt Christopher Lihl mahnt für die Great Movies GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Film Die letzten Tempelritter und der Schatz des Christentums ab

Die Firma Great Movies lässt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Film Die letzten Tempelritter und der Schatz des Christentums über die Rechtsanwaltskanzlei Christopher Lihl abmahnen.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Lihl deckt sich weitgehend mit der anderer. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 475 € verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Kanzlei Lihl im Auftrag der Great Movies GmbH zu unterrichten.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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