Rechtsanwalt Christopher Lihl mahnt für Eurovideo Bildprogramm GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Der weiße Büffel ab

Die Eurovideo Bildprogramm GmbH lässt gerade Urheberrechtsverletzungen durch „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Der weiße Büffel durch die Anwaltskanzlei Lihl (Rechtsanwalt Christopher Lihl) abmahnen.

Die Vorgehensweise der Rechtsanwaltskanzlei Lihl deckt sich weitgehend mit der anderer: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.

Abgemahnten raten wir, eine mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Christopher Lihl im Auftrag der Eurovideo Bildprogramm GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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