Rechtsanwalt Hans-Dieter Henkel mahnt für SMC Shoot Media Consulting Urheberrechtsverletzungen ab

Die Rechtsanwaltskanzlei Hans-Dieter Henkel mahnt derzeit im Auftrag der Firma SMC Shoot Media Consulting Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen ab, u. a. an dem Filmwerk Alischa und ihre Freundinnen – 9 Frauen, 2 Schwänze.

Von Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags gefordert.

Betroffenen empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne juristische Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte. Mit Vorsicht zu genießen sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten niemals ignoriert werden! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft Sie einer unserer Vertragsanwälte zurück, um über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Hans-Dieter Henkel im Auftrag der SMC Shoot Media Consulting zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

Top