Rechtsanwalt Lihl mahnt für Great Movies GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Film Puncture – David gegen Goliath ab

Die Great Movies GmbH lässt derzeit Urheberrechtsverletzungen durch „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Puncture – David gegen Goliath durch die Anwaltskanzlei Lihl (Rechtsanwalt Christopher Lihl) abmahnen.

Die Vorgehensweise der Rechtsanwaltskanzlei Lihl deckt sich weitgehend mit der anderer: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.

Abgemahnten raten wir, eine mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung des Rechtsanwalts Christopher Lihl im Auftrag der Great Movies GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top