Rechtsanwalt Marquort mahnt für Triple X Entertainment Limited Urheberrechtsverstöße gegen Pornofilme ab

Vertragsanwälte unseres Hauses haben uns die Info zukommen lassen, dass Herr Rechtsanwalt Marquort gerade im Auftrag der Triple X Entertainment Limited Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen (Filesharing) an Pornofilm-Werken abmahnt.

Die Vorgehensweise deckt sich weitgehend mit der anderer Abmahnkanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen ist zu raten, die von Rechtsanwalt Marquort vorgelegte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sonst erhebliche Nachteile entstehen. Eindringlich zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web zu finden sind.

Niemals sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies oft gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenfrei und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei für einen rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein kompetenter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch RA Marquort im Auftrag der Triple X Entertainment Limited aufzuklären.

Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich!

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