Rechtsanwalt Philipp Marquort mahnt für die Triple X Entertainment Limited urheberrechtliche Vergehen an Filmen ab

Wie wir von einem unserer Vertragsanwälte erfahren durften, mahnt Rechtsanwalt Philipp Marquort aus Kiel zurzeit vermeintliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen (durch Filesharing) u. a. an dem Film Berliner Teenie für die Triple X Entertainment Limited ab.

Vom Beschuldigten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt. Der Abgemahnte wird zusätzlich mit einer Frist unter Druck gesetzt.

Wir empfehlen, eine von Herrn Rechtsanwalt Marquort an Sie adressierte Unterlassungserklärung nicht panisch zu unterschreiben. Sie sollte zuerst von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt geprüft werden, um Nachteile für die Zukunft auszuschließen. Darüber hinaus ist ein vorsichtiger Umgang mit modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet geboten. Holen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse also lieber kompetente juristische Hilfe.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten niemals ignoriert werden, da dies die Situation verschlimmert: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und erhebliche Kosten können die Konsequenz sein.

In einer mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, von Abmahnungen Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen rechtlichen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Marquort aufzuklären.

Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top