Rechtsanwalt Philipp Marquort mahnt für die Triple X Entertainment Ltd. den Pornofilm Frisches Teenie Fickfleisch Vol. 1 ab

Rechtsanwalt Philipp Marquort mahnt zurzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (sog. „Filesharing“) an dem Film Frisches Teenie Fickfleisch Vol. 1 ab. Rechteinhaber und Auftraggeber ist Triple X Entertainment Ltd.

Die Vorgehensweise des Herrn Rechtsanwalt Marquort deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu genießen sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen von Rechtsanwalt Philipp Marquort im Auftrag der Triple X Entertainment Ltd. aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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