Rechtsanwalt Sascha Tawil mahnt für Herrn Thomas Baczewski fehlerhafte Angaben bezüglich der „40-Euro-Klausel“ in eBay-Shops ab

Herr Thomas Baczewski lässt zurzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen über Rechtsanwalt Sascha Tawil verschicken. Gerügt werden Fehler in der Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten („40-Euro-Klausel„). Betroffen sind Händler auf der Online-Handelsplattform eBay.

Von Abgemahnten wird die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags verlangt. Der Gegenstandswert beträgt 10.000 €.

Unsere Juristen empfehlen, die von der Gegenseite in diesem Fall formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen (z. B. erhöhte Vertragsstrafe!) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie darüber hinaus niemals ignorieren, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und sehr hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf freie Entscheidung zu geben, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch Rechtsanwalt Sascha Tawil im Auftrag des Herrn Thomas Baczewski zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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