Rechtsanwalt Sascha Tawil mahnt für Herrn Thomas Baczewski Wettbewerbsverstoß ab

Nicht zum ersten Mal haben wir von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Rechtsanwalts Sascha Tawil im Auftrag von Herrn Thomas Baczewski erfahren. Gerügt wird eine vermeintlich mangelhafte Regelung der Rücksendekosten (Stichwort: „40-Euro-Klausel„). Betroffen ist ein Händler auf der Plattform eBay im Bereich B2C.

Von dem Abgemahnten werden eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 10.000 €.

Wir empfehlen, eine von RA Tawil vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen (z. B. erhöhte Vertragsstrafe!) führen könnte.

Ignorieren Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie! Es drohen sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Sascha Tawil im Auftrag des Herrn Thomas Baczewski zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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