Rechtsanwälte C-S-R mahnen für Gröger MV GmbH & Co. KG den Film Ohne Höschen Vol. 19 ab

Durch unsere Vertragsanwälte konnten wir erfahren, dass zurzeit die Gröger MV GmbH & Co. KG Urheberrechtsverletzungen in Online-„Tauschbörsen“ – das so genannte Filesharing – abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnungen sind vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk Ohne Höschen Vol. 19.

Vertreten lässt sich die Gröger MV GmbH & Co. KG von der Rechtsanwaltskanzlei C-S-R. Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 650,00 € gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von der Kanzlei C-S-R des Rechtsanwalts Schmietenknop vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Internet zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei C-S-R im Auftrag der Gröger MV GmbH & Co. KG aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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