Rechtsanwälte Lihl mahnen für die Firma Pandastorm Urheberrechtsverletzungen an dem Film Das Massaker von Katyn ab

Neuesten Informationen unserer Vertragsanwälte zufolge versendet die Kanzlei Christopher Lihl nun auch Abmahnungen aufgrund vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film Das Massaker von Katyn. Durch die Teilnahme an Online-Tauschbörsen für Dateien („Filesharing“) soll es zu einer unerlaubten Verbreitung des geschützten Werkes gekommen sein. Rechteinhaber ist die Pandastorm Pictures Kurt Media GmbH.

Die abmahnende Kanzlei fordert vom Beschuldigten eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 750,00 €. Der Betroffene wird außerdem mit einer Frist unter Druck gesetzt.

Wir empfehlen, eine von den Rechtsanwälten Lihl verfasste Unterlassungserklärung nicht panisch zu unterschreiben. Sie sollte zuerst genau geprüft werden, um Nachteile für Ihre Zukunft auszuschließen. Des Weiteren ist ein vorsichtiger Umgang mit „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet geboten. Ziehen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber einen kompetenten Anwalt zu Rate.

Beachten Sie bitte, eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nicht zu ignorieren, da dies die Situation verschlimmert; gerichtliche einstweilige Verfügungen und erhebliche Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, von Abmahnungen Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen juristischen Beistand, der Sie nach bestem Wissen vertritt, zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Kanzlei Christopher Lihl aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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