Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnen für die DBM Videovertrieb GmbH den Film Joker – Allein mit der geilen Nachbarin ab

Die Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte mahnen zurzeit im Auftrag der DBM Videovertrieb GmbH Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen („Filesharing“) ab. Gegenstand der Abmahnungen sind u. a. vermeintliche Rechteverletzungen an dem Filmwerk JokerAllein mit der geilen Nachbarin.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrags gefordert.

Wir empfehlen, eine von den Rechtsanwälten Negele, Zimmel, Greuter, Beller vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann.
Mit Vorsicht zu genießen sind auch „modifizierte“ Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Netz zu finden sind.

Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In einer mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher bereit erklärt, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch die RAe Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der DBM Videovertrieb GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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