Rechtsanwälte Nümann + Lang versenden Abmahnungen für die Uptunes GmbH wegen angeblich illegaler Verwertung des Werks Frontline

Wie uns unsere Vertragsanwälte mitgeteilt haben, lässt die Firma Uptunes GmbH zurzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen (sogenanntes Filesharing) an dem Werk Frontline, welches sich auf dem Musiksampler Future Trance Vol. 54 befindet, abmahnen. Vertreten wird sie dabei von der Rechtsanwaltskanzlei Nümann + Lang.

Die Vorgehensweise der Rechtsanwälte Nümann + Lang deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 450,00 € gefordert.

Abgemahnten raten wir, die vorformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vertrauen Sie darüber hinaus „modifizierten“ Unterlassungserklärungen aus dem Internet besser nicht.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Nümann + Lang im Auftrag der Uptunes GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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