Rechtsanwälte Rasch mahnen das Werk Tour of the Universe (Video) der Band Depeche Mode für Universal Music ab

Die Universal Music GmbH lässt zurzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (sog. „Filesharing“) an dem Video Tour of the Universe der Künstlergruppe Depeche Mode abmahnen. Es handelt sich dabei um den Mitschnitt eines Konzerts in Barcelona. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte verschickt.

Die Vorgehensweise der Rasch Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer abmahnender Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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