Rechtsanwälte Rasch mahnen für Universal Music Urheberrechtsverletzungen an dem Album MDNA der Sängerin Madonna ab

Die Kanzlei Rechtsanwälte Rasch mahnt zurzeit im Auftrag der Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Album MDNA der Sängerin Madonna ab.

Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu genießen sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Sonst drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte zurück, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch im Auftrag von Universal Music zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe! 

 

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