Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann mahnen das PC-Spiel Two Worlds II für die Topware Entertainment GmbH ab

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass die Firma Topware Entertainment GmbH zurzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (sog. „Filesharing“) an dem Computerspiel Two Worlds 2 abmahnen lässt. Die Abmahnungen werden durch die .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann aus Hamburg ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 750,00 € gefordert.

Abgemahnten raten wir aus Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Auch von der Verwendung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet sollte man besser absehen.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann im Auftrag der Topware Entertainment GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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