Rechtsanwälte Sasse & Partner mahnen Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Devil’s Playground für die Splendid Film GmbH ab

Die Firma Splendid Film GmbH lässt derzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen (durch „Filesharing“) an dem Filmwerk Devil’s Playground abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Sasse & Partner verschickt.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Sasse und Partner deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Anwaltskanzlei Sasse und Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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