Rechtsanwälte Schlömer und Sperl mahnen für Herrn Peter Teuber Wettbewerber ab

Unsere Vertragsanwälte haben uns darüber in Kenntnis gesetzt, dass aktuell Herr Peter Teuber Konkurrenten bei eBay wettbewerbsrechtlich abmahnen lässt. Damit beauftragt ist die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Schlömer und Sperl. Gerügt wird die angeblich fehlerhafte Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung.

Sind Sie als Abgemahnter direkt betroffen, so fordert man von Ihnen in aller Regel eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der in dem vorliegenden Fall unserer Info zufolge 651,80 € beträgt.

Unsere Juristen empfehlen, die von der Gegenseite ausformuliert mitgesendete Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und voreilig zu unterschreiben. Diese kann zu ganz erheblichen Nachteilen (z. B. erhöhte Vertragsstrafe) führen.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie darüber hinaus niemals ignorieren, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und sehr hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Entscheidung zu ermöglichen, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwälte Schlömer und Sperl im Auftrag des Herrn Peter Teuber zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich schnelle Hilfe!

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