Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk mahnen für die Firma GMV media Urheberrechtsverletzungen an dem Film Die geilste haarige Monster Lippe ab

Die Firma GMV media lässt zurzeit Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen (durch sog. „Filesharing“) an dem Filmwerk Die geilste haarige Monster Lippe abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Schulenberg & Schenk ist weitgehend identisch mit der anderer: Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1.298,00 € gefordert.

Abgemahnten raten wir, die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu betrachten sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Auftrag der GMV media aufzuklären.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top