Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen den Film Die Päpstin für die Constantin Film Verleih GmbH ab

Unsere Vertragsanwälte haben uns darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Kanzlei Waldorf Frommer gerade angebliche Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen („Filesharing“) an dem Filmwerk Die Päpstin abmahnt. Rechteinhaber ist die Constantin Film Verleih GmbH.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne Weiteres zu unterschreiben; ansonsten könnten große Nachteile entstehen. Darüber hinaus warnen wir aus gutem Grund vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Suchen Sie lieber gleich einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Auf gar keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen erfahrenen juristischen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein kompetenter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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