Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Auftrag von Sony Music Mark Medlocks Album Rainbow’s End ab

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (Filesharing) an dem Musikalbum Rainbow’s End des Sängers Mark Medlock, Sieger von „Deutschland sucht den Superstar“ 2007, ab.

Von Abgemahnten fordert man eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 856,00 €. Der Abgemahnte wird zudem mit einer Frist unter Druck gesetzt.

Wir empfehlen, eine von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer formulierte Unterlassungserklärung nicht panisch zu unterschreiben. Sie sollte zuerst geprüft werden, um Nachteile für die Zukunft auszuschließen. Darüber hinaus ist ein vorsichtiger Umgang mit modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet geboten. Ziehen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber einen kompetenten Anwalt zu Rate.

Beachten Sie, eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals zu ignorieren, da dies die Situation verschlimmert: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und erhebliche Kosten können die Konsequenz sein.

In einer mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, von Abmahnungen Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen juristischen Beistand, der Sie nach bestem Wissen vertritt, zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer auf das Urheberrecht spezialisierten Anwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot! Wir informieren Sie gerne.

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