Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH Revolverheld – In Farbe ab

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass aktuell die Plattenfirma Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – das so genannte Filesharing – abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnungen ist das Album In Farbe der deutschen Gruppe Revolverheld.

Vertreten wird die Sony Music GmbH von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer. Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 956,00 € gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor „modifizierten“ Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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