Rechtsanwälte Winterstein mahnen für Ed Hardy Markenrechtsverletzungen bei eBay ab

Unsere Vertragsanwälte haben uns benachrichtigt, dass Ed Hardy aktuell über die Rechtsanwälte Winterstein Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverletzungen an der Marke „Ed Hardy“ versenden lässt. Betroffen sind Händler auf der bekannten Internet-Handelsplattform eBay.

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Schadensersatzes gefordert.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von den Rechtsanwälten Winterstein formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil dies zu erheblichen Nachteilen führen kann. Gleichfalls ist vor modifizierten Unterlassungserklärungen, auf die man im Internet stößt, zu warnen.

Abgemahnte sollten die Abmahnung und deren Fristen niemals ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen der Winterstein Rechtsanwälte aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich kostenfrei!

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