Rechtsanwaltskanzlei Lihl mahnt für Delphi Filmverleih GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Unverblümt – Nichts ist privat ab

Die Delphi Filmverleih GmbH lässt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Werk Unverblümt – Nichts ist privat über die Rechtsanwaltskanzlei Lihl (Rechtsanwalt Christopher Lihl) abmahnen.

Die Vorgehensweise der Rechtsanwaltskanzlei Lihl deckt sich weitgehend mit der anderer. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 750 € verlangt.

Abgemahnten raten wir, eine mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Christopher Lihl im Auftrag der Delphi Filmverleih GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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