Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schröder mahnt für Herrn Paul Elcombe den Film Foodies #1 ab

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass der Rechteinhaber Paul Elcombe derzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (sog. „Filesharing“) an dem Filmwerk Foodies #1 abmahnen lässt. Die Abmahnungen werden von der Anwaltskanzlei Lutz Schroeder verschickt.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Lutz Schroeder deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu genießen sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Lutz Schroeder im Auftrag des Herrn Paul Elcombe aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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