Rechtsanwaltskanzlei Sandhage mahnt für Stecker Kabel Adapter UG Markenrechtsverstoß ab

Wir haben von einer markenrechtlichen Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Gereon Sandhage im Auftrag der Stecker Kabel Adapter UG erfahren.

Gerügt wird eine angebliche Verletzung der Markenrechte an den Tablet-PCs „Flytouch„.

Von dem Abgemahnten sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten in Höhe von 1.569,00 € verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 50.000,00 €.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Auch sollte die Höhe der Vertragsstrafe überprüft werden.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Gereon Sandhage im Auftrag der Stecker Kabel Adapter UG aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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