Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte mahnen gerade für die Koch Media GmbH Urheberrechtsverletzungen an Videospielen ab

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat während eines Mandats erfahren, dass die Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte (RKA) für die Koch Media GmbH aktuell vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch so genanntes Filesharing in Online-Tauschbörsen an einer Reihe von Videospielen abmahnen. Dazu zählen u. a. die Games Supreme Commander 2, Batman: Arkham Asylum und Just Cause 2.

Von den Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von den Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälten formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne genaue anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil diese zu unangenehmen Konsequenzen führen kann. Zu warnen ist ebenso vor modifizierten Unterlassungserklärungen, auf die man im Internet stößt. Wenden Sie sich also in Ihrem eigenen Interesse an einen kompetenten Anwalt.

Ganz wichtig: Als Abgemahnter sollten Sie eine Abmahnung und deren Fristen niemals ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden empfindliche Kosten nach sich ziehen kann. Der Gang zu einem auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt ist wohl das Beste, was Sie tun können.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt aus dem Gebiet des Urheberrechts bei Ihnen, um Sie aufzuklären über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte.

Wir werden Ihnen mit bestem (Ge-)Wissen helfen: Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich!

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