Rihannas Album „Talk that talk“ Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte für Universal Music GmbH

 

Die Rechtsanwälte Rasch mahnen zurzeit im Auftrag der Universal Music GmbH Verletzungen des Urheberrechts durch sogenanntes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Album Talk that talk der Sängerin Rihanna ab.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 1.200 € gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu genießen sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Anderenfalls drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. So wird jedem die Möglichkeit geboten, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte zurück, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte Rasch im Auftrag der Firma Universal Music zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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