Russkoe Stschaste Houm Video lässt Urheberrechtsverletzungen an dem geschützten Film „Na Igre 1“ durch die Kanzlei Kruse abmahnen

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass aktuell die Firma Russkoe Stschaste Houm Video Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – das so genannte „Filesharing“- abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnung ist eine vermeintliche Rechteverletzung an dem Film „Na Igre 1“.

Vertreten wird die Russkoe Stschaste Houm Video dabei von der Kanzlei Kruse. Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags (980,00 Euro) gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von der Kanzlei Kruse vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Kruse im Auftrag der Fa. Russkoe Stschaste Houm Video  aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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