Sasse & Partner mahnen für die Splendid Film GmbH Urheberrechtsverletzungen an “Sword with no Name – Der Schatten der Königin” ab

Ein bei uns unter Vertrag stehender Anwalt hat ausrichten lassen, dass aktuell die Splendid Film GmbH vermeintliche  Urheberrechtsverletzungen an dem Streifen “Sword with no Name – Der Schatten der Königin”, in dem ein Stück koreanischer Geschichte erzählt wird, abmahnen lässt. Dabei fungiert die Kanzlei Sasse und Partner als Absender der Abmahnungen.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen ist nahe zu legen, die von der Kanzlei Sasse und Partner vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne Weiteres zu unterschreiben. Eine vorherige genaue Prüfung durch einen seriösen Rechtsanwalt ist immer sinnvoll. Außerdem sollte man modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet grundsätzlich nicht vertrauen.

Auf  keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten zur Folge haben kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH aufzuklären.

Es gibt meistens einen Weg: Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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