Schalast & Partner: Weitere Abmahnkanzlei im Auftrag von DigiProtect

Unsere Vertragsanwälte haben uns informiert, dass aktuell auch die Kanzlei Schalast & Partner im Auftrag der Firma DigiProtect Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnt.
Der Fokus der Abmahnungen liegt dabei wie bei den Kanzleien Kornmeier, U+C, Graf von Westphalen sowie von Kenne und Partner im Musikbereich.
Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit dem der anderen DigiProtect Anwälte. Sie fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags von 480,00 € (als „Vergleichsvorschlag“).
Wie bei den anderen DigiProtect -Abmahnungen spricht nach Auffassung unserer Vertragsanwälte auch bei diesen einiges gegen deren Rechtmäßigkeit.
So behauptet DigiProtect von sich, an den abgemahnten „Werken“ Lizenzrechte zu besitzen und verweist auf hierbei mit den Rechteinhabern abgeschlossene Verträge.
Unsere Vertragsanwälte haben erhebliche Zweifel daran, dass es sich hier tatsächlich um rechtswirksame Lizenzverträge handelt, denn, soweit erkennbar, macht Digiprotect von diesen Lizenzen in keiner Weise Gebrauch, so dass es sich tatsächlich um einen reinen Rechtsverfolgungsauftrag handelt, der nach Auffassung unserer Vertragsanwälte gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt.
Zum anderen stellt sich hier besonders die Frage, ob bei einem reinen „Rechtsverfolgungsunternehmen“ die Notwendigkeit besteht, zusätzlich Anwaltskanzleien mit der Versendung von – textbausteinhaft und stets gleich formulierten –  Abmahnungen zu beauftragen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass DigiProtect selbst im Jahre 2007 eine Vielzahl von Abmahnungen selbst verfasst und verschickt hat.
Wir empfehlen daher, die von den Rechtsanwälten Schalast & Partner vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann.
Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Ihren Fall individuell und kostenfrei zu besprechen. Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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