Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnen für die Firma The Asylum Urheberrechtsverletzungen an dem Film 2012 Armageddon ab

Die Firma The Asylum lässt zurzeit Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen durch sog. „Filesharing“ an dem Filmwerk 2012 Armageddon abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien: Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1.298,00 € gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu betrachten sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Auftrag der Firma The Asylum zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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