Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnen für John Thompson Productions e. K. Urheberrechtsverletzungen an Pornofilmen ab

Die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnen zurzeit das illegale Verbreiten urheberrechtlich geschützter Pornofilmwerke durch sogenanntes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen ab. Dabei geht es u. a. um den Film Endlich f*cken; Auftraggeber und Rechteinhaber ist die John Thompson Productions e. K.

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1.298 € gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu betrachten sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Auftrag von John Thompson Productions e. K. zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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