Schwarz Rechtsanwälte mahnen für Worldwide Association of private Internet-Investigation-Companies Urheberrechtsverletzungen an dem Film Four Lions ab

Die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte mahnt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Four Lions im Auftrag der Worldwide Association of private Internet-Investigation-Companies („Contra Piracy„) ab.

Die Vorgehensweise deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Gefordert sind eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 320 €.

Abgemahnten raten wir, eine von den SKW Schwarz Rechtsanwälten vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Vorsichtig zu genießen sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Sonst drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der SKW Schwarz Rechtsanwälte im Auftrag der Worldwide Association of private Internet-Investigation-Companies zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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