Silwa Filmvertrieb AG lässt den Film Das Beste aus Happy Video Privat 3 über die U + C Rechtsanwälte abmahnen

Dank eines Vertragsanwalts haben wir davon Kenntnis erlangt, dass die U + C Rechtsanwälte aktuell angebliche Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen an dem Film Das Beste aus Happy Video Privat 3 im Auftrag der Silwa Filmvertrieb AG abmahnen.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 650,00 € gefordert.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von den Rechtsanwälten U + C formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne Weiteres zu unterschreiben. Ansonsten könnten große Nachteile entstehen. Darüber hinaus warnen wir aus gutem Grund vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Suchen Sie lieber einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Auf gar keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann!

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen erfahrenen juristischen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein kompetenter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die U + C Rechtsanwälte aufzuklären.

Keine Panik: Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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