Sony Music lässt durch Kanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverstöße gegen das Album Fever der Gruppe Bullet for my Valentine abmahnen

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt gerade Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (durch sog. „Filesharing“) an dem Album Fever der Gruppe Bullet for my Valentine abmahnen. Die Abmahnungen werden über die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschickt.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Es werden die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag von Sony Music aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top