Sony Music lässt nach wie vor über Waldorf Frommer Rechtsanwälte Urheberrechtsverletzungen an Musikwerken abmahnen

 

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte spricht zurzeit im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes „Filesharing“ in „Tauschbörsen“ im Internet aus. Dabei geht es u. a. um das Album Rock ’n‘ Roll Therapy von Dick Brave & The Backbeats.

Die Arbeitsweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der anderer Kanzleien. Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 956 €.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft einer unserer Vertragsanwälte zurück, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Sony Music zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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