Sony Music lässt über Waldorf Frommer das Album Soulbook von Rod Stewart abmahnen

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat aktuell erfahren, dass die Rechtsanwälte Waldorf Frommer angebliche Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Online-Tauschbörsen an dem Album Soulbook des bekannten Künstlers Rod Stewart im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH abmahnen. Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 856,00 € gefordert. Wir empfehlen Betroffenen aus langjähriger Erfahrung, die von der Kanzlei Waldorf Frommer angefertigte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorige Prüfung durch einen Juristen zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann. Darüber hinaus ist vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet zu warnen. Suchen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf. Abgemahnte sollten die Abmahnung und darin gesetzte Fristen niemals ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden enorme Kosten nach sich ziehen kann. In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte. Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer aufzuklären. Nutzen Sie das Angebot und informieren Sie sich kostenfrei!

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat aktuell erfahren, dass die Rechtsanwälte Waldorf Frommer angebliche Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Online-Tauschbörsen an dem Album Soulbook des bekannten Künstlers Rod Stewart  im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH abmahnen. Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 856,00 € gefordert. Wir empfehlen Betroffenen aus langjähriger Erfahrung, die von der Kanzlei Waldorf Frommer angefertigte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorige Prüfung durch einen Juristen zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann. Darüber hinaus ist vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet zu warnen. Suchen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf. Abgemahnte sollten die Abmahnung und darin gesetzte Fristen niemals ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden enorme Kosten nach sich ziehen kann. In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte. Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer aufzuklären. Nutzen Sie das Angebot und informieren Sie sich kostenfrei!

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat aktuell erfahren, dass die Rechtsanwälte Waldorf Frommer angebliche Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Online-Tauschbörsen an dem Album Soulbook des bekannten Künstlers Rod Stewart  im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH abmahnen. Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 856,00 € gefordert. Wir empfehlen Betroffenen aus langjähriger Erfahrung, die von der Kanzlei Waldorf Frommer angefertigte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorige Prüfung durch einen Juristen zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann. Darüber hinaus ist vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet zu warnen. Suchen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf. Abgemahnte sollten die Abmahnung und darin gesetzte Fristen niemals ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden enorme Kosten nach sich ziehen kann. In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte. Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer aufzuklären. Nutzen Sie das Angebot und informieren Sie sich kostenfrei!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top