svh24.de GmbH lässt fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten im Fernabsatz abmahnen

Die svh24.de GmbH lässt zurzeit durch eine beauftragte Kanzlei wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen. Gerügt werden mangelhafte Angaben zu den Rücksendekosten hinsichtlich der „40-Euro-Klausel“.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert. Der Gegenstandswert beträgt 15.000 €.

Wir empfehlen, eine von der Gegenseite in diesem Fall vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag der svh24.de GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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