Abmahnungen der Frau Heike Schmidt wegen vermeintlicher Wettbewerbswidrigkeiten in einem Online-Shop

Frau Heike Schmidt lässt unseren Informationen zufolge momentan wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Bereich B2C durch eine damit beauftragte Anwaltskanzlei verschicken. Unter Bezugnahme auf Angebote in einem Online-Shop werden angebliche Wettbewerbsverstöße gerügt, als da wären: falsche Angaben zur 40 €-Klausel sowie mangelhafte Angaben über den Vertragsschluss.

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